Ausbildungslehrgänge zur Trainer C- Lizenz (Breitensport) BBV
Folgende Lehrgänge stehen aktuell in 2026 zur Verfügung.
Termine: Aufgrund der geringen Nachfrage in Q2 wird die Ausbildung auf Q4 verschoben, neue Termine werden zeitnah veröffentlicht
Jeweils: Freitags 18:00 bis 21:00 Uhr, Samstags und Sonntags 10:00 bis 18:00 Uhr
Ort:
Paul-Heyse-Str. 29, 10407 Berlin. Je nach Lehrgangselement im Konferenzraum 3. Etage oder im Landesleistungszentrum in der 1. Etage
Anmeldeschluss: jeweils 14 Kalendertage vorher
Anmeldung: per E-Mail an den Leitenden Landestrainer Mike Hanke: mike.hanke@lsb-berlin.de
Beitrag:
400,00€ inkl. Lehrmaterial
Die Lehrgangsgebühr ist spätestens bis 5 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn auf folgendes Konto zu überweisen:
Berliner Box-Verband e.V.
IBAN: DE07 8306 5408 0006 8760 56
Deutsche Skatbank
Wir bitten alle Interessenten, die Zeit bis zum Start der Ausbildung dafür zu nutzen, die folgenden Grundlagen zu absolvieren - so dies nicht bereits geschehen ist.
Grundlagen für die Teilnahme sind:
1. Die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am überfachlichen Anteil der Trainerausbildung: LSB Berlin „Basislehrgang“ (61 Lehreinheiten), die nicht älter als zwei Jahre ist. Der LSB bietet diesen Lehrgang als Abendlehrgang, als Wochenendlehrgang, als Ferienlehrgang oder als „Blended-Learning“-Lehrgang an. Weitere Informationen sind dem Bildungsprogramm der Gerhard-Schlegel-Sportschule des LSB Berlin zu entnehmen.
2. Die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Ersten Hilfe Ausbildung (min. 9 Lehreinheiten), die nicht älter als zwei Jahre ist. Neben dem LSB bieten verschiedene Träger diese Ausbildung an – zu beachten ist, dass min. 9 Lehreinheiten bestätigt werden.
3.
Die Vorlage eines Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als 6 Monate ist. Eine Bescheinigung zur kostenfreien Ausstellung des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses kann durch die Vereine oder den BBV im Bedarfsfall ausgestellt werden.
4.
Die Empfehlung des Vereins zur Teilnahme an der Ausbildung in schriftlicher Form.
5.
Überweisung der Lehrgangsgebühr vor Lehrgangsbeginn
Ohne diese Grundlagen erfolgt grundsätzlich keine Aufnahme zum Lehrgang!